Jeder GrundstĂĽckseigentĂĽmer, ob bei Kauf, Verkauf oder im Erbfall, ob mit oder ohne Bebauung stellt sich irgendwann einmal die Frage nach dem eigentlichen Wert (*Marktwert) des Objekts.
Vorliegende Angaben über Kaufpreise, von Privat, aus Anzeigen, Maklern oder ähnlichen Exposees sind häufig oberflächlich und für den Nicht-Fachmann undurchschaubar.
Um hier einen Ăśberblick zu erhalten ist es hilfreich, einen Fachmann zu Rate zu ziehen.
Beim Kauf/ Verkauf wird manchmal einfach nur angefragt, ob der angegebene Kaufpreis realistisch ist, oder ob „Fallen" eingebaut sind. Hier können eine ausführliche Beratung und unabhängige Erläuterungen Hilfe und Sicherheit bieten, denn allein der Umfang eines Exposees, z. B. vom Makler, kann nicht alle Fragen klären. Wichtig ist auf jeden Fall erst einmal den Zweck der Ermittlung zu klären.
Nicht immer ist hier eine komplette Wertermittlung erforderlich. Eine überschlägige Ermittlung, z. B. nach Vorlage der Banken, kann unten ermitteltes Honorar mindern.
Die Kosten für ein Wertgutachten richten sich nach dem ermittelten Wert des Objekts und sind festgelegt in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), § 34.
Als Beispiel sei hier einmal unverbindlich angegeben:
ermittelter Wert:
100.000,- € → Honorar 543,- bis 664,- €
300.000,- € → Honorar 1.071,- bis 1.304,- €
ohne BerĂĽcksichtigung weiterer Schwierigkeitsstufen, wie z. B. Erbbau- oder Wohnrechte, Anfertigungen von Skizzen, selber zu beschaffende Unterlagen, etc.
Hier sind weitere Zu- und Abschläge möglich.
Einige gegebenenfalls auftretende Schwierigkeiten können sein:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt,
Wenn Sie bedenken, dass beim Kauf durch oben genannte Schwierigkeiten Schäden im 5-stelligen Bereich auftreten, bzw. nach Kauf unvorhersehbare Kosten in ähnlicher Höhe entstehen können, so liegen die durch Beratung und Wertgutachten anfallenden Honorare in einem eher unwesentlichem Umfang.
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