Seit Inkrafttreten der überarbeiteten Energieeinsparverordnung (ENEV) 2007 sind auch bestehende Gebäude in die Energieeinsparung einbezogen.
Bis zum 01.10.2008 bestand für Eigentümer die freie Wahl zwischen verbrauchsorientiertem
Gebäudeenergieausweis und bedarfsorientertem Gebäudeenergieausweis.
Seit Ablauf dieser Frist ist dieses gesetzlich geregelt:
Verbrauchsausweise werden ausgestellt für Gebäude, die schon nach Vorgaben einer gültigen Wärmeschutzverordnung (nach 1977) errichtet oder saniert wurden oder mehr als vier Wohneinheiten besitzen. (Ausnahme Gewebe: Hier besteht immer eine Wahlmöglichkeit)
Für alle anderen Gebäude ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.
WER MUSS?
Pflicht für Eigentümer von allen Gebäuden im Fall eines Verkaufs (auch Leasing), einer Neuvermietung und oder sonstigem Nutzerwechsel.
Bereits aufgestellte und auch vor Fristeinführung erstellte Gebäudeenergieausweise
(oder auch Energiepässe) behalten Ihre Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.
KOSTEN?
Die Kosten für die jeweiligen Ausweise richten sich prinzipiell nach Aufwand (Größe des Gebäudes,
nach Umfang der vorhandenen Unterlagen und nach Art des Ausweises).
Beispiel 1:
Einfamilienhaus:
verbrauchsorientierter Energieausweis ca. 70,- bis 150,- €
bedarfsorientierter Energieausweis ca. 250,- bis 500,- €
Beispiel 2:
Vierfamilienhaus:
verbrauchsorientierter Energieausweis ca. 150,- bis 250,- €
bedarfsorientierter Energieausweis ca. 500,- bis 1.000,- €
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